Endlich Mobil!

 

Wir bilden folgende Führerscheinklassen aus:

Klasse A (Motorrad)

Klasse A1 / B196 (Motorrad bis 125 ccm)

Klasse A2 (Motorrad bis 35KW)

Klasse B / BF 17 (Auto)

Klasse BE  / B96 (Auto mit Anhänger)

Klasse AM (Roller)

Mofaausbildung

 

Führerscheinklasse A drive eleven

 

Mofaausbildung

 

ab 15 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer


Die Prüfbescheinigung berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h (Mofa), von sogenannten Leichtmofas (maximal 30 cm³ Hubraum, maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) sowie sogenannter Elektronischer Mobilitätshilfen mit maximal 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit.


Der Bewerber um eine solche Prüfbescheinigung muss eine Ausbildung (theoretisch von 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten und praktisch von einer Doppelstunde zu 90 Minuten) absolvieren sowie seine Kenntnisse in einer theoretischen Prüfung unter Beweis stellen.[3] Träger der Mofa-Ausbildung ist in der Regel eine Fahrschule, kann aber auch eine sonstige Bildungseinrichtung mit der behördlich genehmigten Ausbildungsbefähigung sein.


Ausgehändigt wird die Prüfbescheinigung mit vollendetem 15. Lebensjahr und bestandener Theorieprüfung, die frühestens 3 Monate vor dem Mindestalter absolviert werden kann.

Ausnahme:

Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung

 

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